Gemeindeversammlung

Gemeindehaus/Gemeindesaal

Die Gemeindeversammlung ist gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt.

Sachgeschäfte Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung fasst Beschlüsse über Geschäfte wie

  • Initiativen
  • Jährlicher Voranschlag und Steueranlage
  • Jahresrechnung
  • Neue und veränderte Reglemente
  • Eintritt in Gemeindeverbände (Austritt in der Kompetenz des Gemeinderates)
  • Errichten und Aufheben Schulen und Kindergärten

Kompetenzen:

  • Die Gemeindeversammlung hat u.a. die Kompetenz, neue Ausgaben von mehr als CHF 25'000.00 bei einmaligen und von mehr als CHF 5'000.00 bei wiederkehrenden Ausgaben zu beschliessen

Sie fällt weitere Entscheide mit finanziellen Auswirkungen, welche CHF 25'000.00 übersteigen, wie

  • Bürgschaftsverpflichtungen/Sicherheitsleistungen
  • Anlagen und Immobilien
  • Finanzielle Beteiligungen
  • Gewährung von Darlehen (nicht sichere Anlage)
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen
  • Verzicht auf Einnahmen
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